§ 396 Aussetzung des Verfahrens
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/396#abs-1 (1) Hängt die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung davon ab, ob ein Steueranspruch besteht, ob Steuern verkürzt oder ob nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt sind, so kann das Strafverfahren ausgesetzt werden, bis das Besteuerungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/396#abs-2 (2) Über die Aussetzung entscheidet im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft, im Verfahren nach Erhebung der öffentlichen Klage das Gericht, das mit der Sache befasst ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/396#abs-3 (3) Während der Aussetzung des Verfahrens ruht die Verjährung.
Wird zitiert von 34 Entscheidungen zu § 396 AO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Halle, 07.05.2014 – 2 Qs 3/14, 2 Qs 904 Js 41084/08 (3/14)
- LG Cottbus, 14.06.2010 – 22 Wi Qs 16/10
- OLG Hamm, 08.10.2024 – 4 Ws 143/24
- BGH, 10.08.2023 – 1 StR 116/23Gesamtstrafenbildung im Steuerstrafrecht: Berechnung hinterzogener Gewerbesteuer eines im In- und Ausland tätigen Unternehmens; Strafbemessung bei Geldstrafe neben FreiheitsstrafeZitiert von 7
- BVerfG, 23.02.1972 – 2 BvL 36/71Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen; Grenzen der Strafbarkeit, Art und Höchstmaß der Strafe in der ErmächtigungsnormZitiert von 22
- BVerfG, 17.05.1960 – 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60Eine vorkonstitutionelle Norm ist in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers nur dann aufgenommen, wenn sich ein Bestätigungswille aus dem Inhalt des Gesetzes selbst oder - bei Gesetzesänderungen - auch aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßtZitiert von 134
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.04.2026 – 1 StR 172/25Steuerstrafrecht: Voraussetzungen für das Entfallen der Abschirmwirkung einer ausländischen Kapitalgesellschaft bei rein künstlicher Gestaltung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG München, 29.01.2025 – M 18 K 19.5597Zitiert von 1
- LG Bochum, 28.08.2023 – 6 KLs 2/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 396 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.